Achtung: Javascript ist in Ihrem Browser für diese Webseite deaktiviert. Es kann sein, dass sie daher die Umfrage nicht abschließen werden können. Bitte überprüfen Sie ihre Browser-Einstellungen.
Optionsmodell
Rödl & Partner Schnell-Check
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Vermögensart

Besteht bei Ihrem Unternehmen Betriebsvermögen?

Begründung von Betriebsvermögen

Das Optionsmodell führt zur Begründung von Betriebsvermögen. Das ändert Ihren derzeitigen Steuerstatus grundlegend. Wir sollten persönlich besprechen, welche Steuerstrategien für Sie persönlich vorteilhaft sind. Unsere Ansprechpartner in unseren örtlichen Büros betreuen Sie gern!

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Rechtsform

In welcher Rechtsform wird Ihr Unternehmen geführt?

Kein Anwendungsbereich des Optionsmodells.

Ihr Unternehmen fällt nicht in den Anwendungsbereich des Optionsmodells. Sicher gibt es aber auch interessante Steuerthemen, die Sie optimieren können. Sprechen Sie uns an, wir betreuen Sie gern!

Individueller Fall.

Wir sollten darüber reden, wie Ihr individueller Fall strukturiert ist und welche Wege in das Optionsmodell für Sie darstellbar sind; bitte sprechen Sie uns an, wir betreuen Sie gern!

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Ausgeschlossene Unternehmen

Unterliegt Ihr Unternehmen dem Investmentsteuergesetz?

Kein Anwendungsbereich des Optionsmodells.

Ihr Unternehmen fällt nicht in den Anwendungsbereich des Optionsmodells. Sicher gibt es aber auch interessante Steuerthemen, die Sie optimieren können. Sprechen Sie uns an, wir betreuen Sie gern!

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Unbeschränkte Steuerpflicht

Unterliegen Ihr Unternehmen oder seine Gesellschafter in Deutschland der unbeschränkten Einkommen-/Körperschaftsteuerpflicht?

Nicht eindeutig!

Noch ist nicht eindeutig geklärt, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Optionsmodells fällt. Lassen Sie uns über Ihre spezielle Situation reden; unsere Ansprechpartner betreuen Sie gern!

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Ergebnissituation

Wie ist die Ergebnissituation Ihres Unternehmens?

Verlust

In einer Verlustsituation ist die Option regelmäßig nicht von Vorteil. Ihre individuelle Situation sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen. Auch unsere Ansprechpartner betreuen Sie gern!

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Bestehen negative Einkünfte oder Verlustvorträge, die steuerlich mit den Ergebnissen des Unternehmens verrechnet werden können?

Negative Einkünfte

Solange die Steuerbelastung für die Ergebnisse Ihres Unternehmens durch Verrechnung mit anderen Verlusten gemindert werden kann, ist die Option regelmäßig nicht von Vorteil. Ihre individuelle Situation sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen. Auch unsere Ansprechpartner betreuen Sie gern!

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Thesaurierung

Thesaurieren Sie die Gewinne Ihres Unternehmens oder werden diese entnommen?

Thesaurierung - Entnahme

Wenn die Gewinne ganz überwiegend entnommen werden, ist die Option regelmäßig nicht von Vorteil. Ihre individuelle Situation sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen. Auch unsere Ansprechpartner betreuen Sie gern!

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Haben Sie die Steuerbegünstigung nach § 34a EStG (Thesaurierungsbegünstigung) in Anspruch genommen?

Thesaurierung - Steuerbegünstigung § 34a EStG

Die Option führt dazu, dass Sie die thesaurierten Beträge nach § 34a EstG nachversteuern müssen. Deshalb sollten wir über Ihre individuelle Situation sprechen. Unsere Ansprechpartner betreuen Sie gern!

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Steuerbelastung

Liegt die durchschnittliche Steuerbelastung der Gesellschafter über 30%?

Steuerbelastung

Es sieht so aus, dass Ihnen das Optionsmodell keine Vorteile bringen wird. Die Besteuerung als Mitunternehmerschaft ist in der Regel günstiger. Ihre individuelle Situation sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Mitunternehmerbesteuerung

Gibt es in Ihrem Unternehmen Tätigkeitsvergütungen für geschäftsführende Gesellschafter, sonstige Sondervergütungen oder/und Sonderbetriebsvermögen?

Mitunternehmerbesteuerung - Ja

Sie sind ein "heißer" Kandidat für das Optionsmodell. Es sieht so aus, dass Ihnen das Optionsmodell steuerliche Vorteile bringen kann. Die Behandlung von Tätigkeitsvergütungen und des Sonderbetriebsvermögens sollten wir individuell besprechen, um die steueroptimale Lösung zu finden. Es gibt auch noch viele Detailfragen zu klären. Lassen Sie uns darüber reden! Unsere Ansprechpartner betreuen Sie gern!

Mitunternehmerbesteuerung - Nein

Sie sind ein "heißer" Kandidat für das Optionsmodell. Es sieht so aus, dass Ihnen das Optionsmodell steuerliche Vorteile bringen kann. Es gibt aber noch viele Detailfragen zu klären. Lassen Sie uns darüber reden! Unsere Ansprechpartner betreuen Sie gern!