Status:
Bei Organisationen mit weniger als 250 Mitarbeitenden kann es Ausnahmen von der Verpflichtung geben, ein formelles Verfahrensverzeichnis zu führen. Dennoch haben Sie die Pflicht, einen Überblick über die von Ihrem Unternehmen bearbeiteten Personendaten zu haben.
Nächste Schritte:
Wenn Sie kein Verfahrensverzeichnis führen, stellen Sie auf andere Weise sicher, dass Sie den Überblick haben und dokumentieren Sie dies.
Sollten Sie mehr als 250 Mitarbeitende haben, empfehlen wir Ihnen, zeitnah mit der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisse zu beginnen.