Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis Merzig-Wadern hat die Firma Rödl & Partner beauftragt, für die Städte und Gemeinden im Landkreis die grundsicherungsrelevanten angemessenen Kosten der Unterkunft für Sozialhilfeempfänger/innen neu zu ermitteln und diese im Rahmen des sogenannten „Schlüssigen Konzepts“ nach den Maßgaben des Gesetzgebers und des Bundessozialgerichts fortzuschreiben.
Dies macht nach eine umfassende Erhebung und Auswertung der ortsüblichen Wohnungsmieten im gesamten Kreisgebiet erforderlich.
Ziel ist es, Basisdaten für die Berechnung der Kosten der Unterkunft gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu erhalten. Diese Rechtssicherheit liegt nicht nur im Interesse von Sozialleistungsempfänger/innen, sondern auch im Interesse aller Steuerzahler/innen.
Um das Mietniveau im Landkreis möglichst genau abbilden zu können, benötigt der Landkreis Aichach-Friedberg auch die Unterstützung der ortsansässigen Mieter/innen und Vermieter/innen.
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.
Fragen, ohne die eine Auswertung des Fragebogens für den vorgesehenen Zweck nicht möglich ist, sind mit * markiert.